Tagespflegeperson für unser Familienhaus Sterntaler (m/w/d)

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Tagespflegeperson (m/w/d) für unser Familienhaus Sterntaler in Teilzeitbeschäftigung mit 39% der tariflichen Arbeitszeit (entspricht 15 Wochenstunden) unbefristet sowie zusätzlichen 20% der tariflichen Arbeitszeit, zunächst befristet für die Dauer einer Krankheitsvertretung.

Das Kinderzimmer des Familienhauses bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedliche, flexible Betreuungsformen für Kinder von 3 Monaten bis 12 Jahren zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
  • Angenehme Arbeitsatmosphäre
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

Das kommt auf Sie zu

  • Mitarbeit in der flexiblen, bedarfsorientierten Kinderbetreuung und Regelbetreuung im Kinderzimmer des Familienhauses Sterntaler
  • Elternarbeit- und Beratung sowie enge Zusammenarbeit mit Eltern
  • Planung und Durchführung der Ferienprogramme in Koordination/Zusammenarbeit mit der Leitung des Familienhauses
  • Weiterentwicklung der Angebotsstruktur des Familienhauses

Das bringen Sie mit

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Tagespflegeperson
  • Erfahrung im Umgang mit fremden Kindern (im Alter von 0-12 Jahre)
  • Teamfähigkeit
  • Erfahrung in der Elternarbeit
  • Bereitschaft zu Fortbildungen
  • Freundliches kundenorientiertes Auftreten
  • Hohe Flexibilität und starke Belastbarkeit

Das ist wichtig für Sie

  • Einsatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeitbeschäftigung mit 39% der tariflichen Arbeitszeit (entspricht 15 Wochenstunden) unbefristet sowie zusätzlichen 20% der tariflichen Arbeitszeit, zunächst befristet für die Dauer einer Krankheitsvertretung
  • Für weitere Auskünfte: Ramona Kiefer, Leiterin Familienhaus, Telefon +49 6898/12-1613

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:

  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.




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