Die Saarland Heilstätten GmbH sucht für die Betriebsstätte ATZ/RPK- Zentrum für psychiatrische Rehabilitation in D-66119 Saarbrücken, Sonnenbergstraße 10, eine studentische Hilfskraft mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich 12 Stunden pro Woche.

Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

Das kommt auf Sie zu

  • Einsatz in der Jugend- und Adoleszentenrehabilitation, überwiegend im Spätdienst (von 16 bis 21 Uhr)
  • Vorbereitung und Gestaltung von Freizeitaktivitäten sowie Aufbau von Freizeitkompetenz
  • Anleitung und Training in der Tagesstrukturierung und in Haushaltsaufgaben
  • Unterstützung adäquater Gruppenprozesse und Mediation bei sozialen Konflikten
  • Hilfestellung im Rehabilitations- und Stationsalltag mit Präsenz im Gruppengeschehen
  • Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Probleme (Krisengespräche, entlastende Interventionen)
  • Fachaustausch mit verschiedenen Berufsgruppen
  • Computergestützte Dokumentation und Mithilfe bei der Testung/kognitivem Training
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung
  • Vereinzelte Wochenenddienste

Das bringen Sie mit

  • Laufendes, möglichst fortgeschrittenes Psychologiestudium mit Schwerpunkt Klinischer Psychologie
  • Grundwissen psychischer Erkrankungen und psychotherapeutischer Interventionen
  • Engagement, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewußtsein
  • Kommunikation und soziale Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Organisationstalent
  • Psychische Stabilität mit sozio-emotionaler Belastbarkeit
  • Patientenorientierte Handlungsweise
  • Interesse an Gruppenarbeit mit jungen Erwachsenen
  • Fahrerlaubnis der Klasse B und Fahrpraxis Kleinbus

Das ist wichtig für Sie

  • Einstellung zum 1. Oktober 2026 in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 12 Stunden
  • Die Tätigkeit ist zunächst befristet für die Dauer von einem Jahr

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Schiller, Therapeutischer Leiter ATZ/RPK, Tel. +49(0)681/889-2465, gerne zur Verfügung


Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.




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